Rechtliche Rahmenbedingungen Ppsychologische Beratung
Als Psychologische Beraterin und TRE Provider ist Viktoria Lass aufgrund eines Urteils des
Bundesverfassungsgerichtes vom 02. März 2004 (Az. BvR 784/03) verpflichtet auf folgende
Informationen hinzuweisen, bevor die erste Sitzung beginnt:
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Alle Angebote von Viktoria Lass zur psychologischen Beratung und TRE Anleitung dienen ausschließlich der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzen nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker. Es handelt sich nicht um Heilkunde.
Es besteht kein Rechtsanspruch. Anderweitig laufende Behandlungen inklusive Medikamenteneinnahme sollten weder unterbrochen noch abgebrochen werden, noch zukünftige
verschoben oder unterlassen werden.
Bei dieser Form der Zusammenarbeit stellt Viktoria Lass keine Diagnosen.
Im Zentrum ihre Arbeit steht die Förderung von Entspannung und die Aktivierung der
Selbstheilungskräfte. Sie arbeitet daher auch nicht gezielt an Symptomen oder Krankheiten.
Jugendliche unter 18 Jahren können ihre Angebote nur mit schriftlichem Einverständnis eines
Erziehungsberechtigten in Anspruch nehmen.
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Meine Teilnahme an Einzelsitzungen - in Präsenz oder online - und/oder Workshops,
Gruppen mit Viktoria Lass ist freiwillig und ich hafte für mich und meine Handlungen vor, während und nach der Teilnahme. Ich verstehe, dass in Workshops und/oder Seminaren erlernte Techniken und Methoden keine Fortbildung oder Ausbildung sind und ich nicht berechtigt bin, diese Techniken/Methoden an anderen Menschen anzuwenden, ohne entsprechende Zertifizierung. (Schriftliche Dokumentation nach Abschluss).
Ich bin grundsätzlich körperlich und geistig gesund und/oder gebe Informationen über
Erkrankungen, Beschwerden, Medikation, sowie akuter und/oder chronischer Symptome freiwillig,
auch ohne Aufforderung an Viktoria Lass.
Physische und/oder psychische Veränderungen, die während oder nach Teilnahme
auftreten könnten, werden von mir selbstverständlich getragen. Ich stelle die Veranstalterin/
Sitzungsgeberin (Viktoria Lass) von Haftungsansprüche frei.
Beim Versäumen von vereinbarten Terminen, ohne rechtzeitiges Absagen (unter 24 Stunden ),
wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 50% vom Honorar in Rechnung gestellt.

